50+1-Regel umsetzen – Jetzt!

Am heutigen Dienstag hat Deutschlands höchstes Gericht, der Bundesgerichtshof, den Rausschmiss von Martin Kind als Geschäftsführer bei Hannover 96 bestätigt. Der Vorstand des Muttervereins hatte Martin Kind im Sommer 2022 mit sofortiger Wirkung abberufen, dagegen wehrte sich dieser vor Gericht und bekam bei den regionalen Gerichten mehrfach Recht. Erst vor dem BGH hat sich der Mutterverein ganz im Sinne der 50+1-Regel, deren Beachtung und Verteidigung durch den Vorstand auf eindeutigen Mitgliederwunsch auch in der 96-Vereinssatzung verankert wurde, unternehmens- und verbandsrechtlich durchsetzen können. Zwar bleibt Martin Kind der hannoverschen Fußballwelt weiterhin als Geschäftsführer der Investorengesellschaft und der Stadiongesellschaft erhalten. Allerdings unterliegt er in dieser Rolle nach §2 Absatz 1i der DFL-Lizenzordnung ebenfalls der Geschäftsführung der Profigesellschaft, die dort die maßgebliche Kontrolle haben muss.

Das Ende der zweijährigen Gerichtsmarathons hat gezeigt, dass es manchmal mühsam sein kann, 50+1 umzusetzen, aber es funktioniert. DFB und DFL haben mit der 50+1-Regel ein wirksames Mittel geschaffen, um die Hoheit der Muttervereine gegenüber den Profigesellschaften, sofern die Profis denn ausgegliedert sind, sicherzustellen. Alle Beteiligten sind daher dazu aufgerufen, die 50+1-Regel weiter mit echtem Leben zu füllen.

Die Stimmrechtehoheit der Muttervereine ist ein Aushängeschild des deutschen Fußballs, um das uns Fans und Funktionäre im Ausland regelmäßig beneiden. Der deutsche Profifußball ist im Ausland Vorbild, nicht trotz, sondern gerade wegen der 50+1-Regel. Die direkte Einflussmöglichkeit der Muttervereine und ihrer Mitglieder erzeugt in den deutschen Fanszenen eine einzigartige Bindung, die sich ihrer Kreativität und Stimmung Woche für Woche in vollen Stadien beobachten lässt. Dieses Kulturgut gilt es zu erhalten und weiter zu festigen.

Der Bundesgerichtshof hat verdeutlicht, dass 50+1 nicht nur lebt, sondern bei konsequenter Um- und Durchsetzung auch auf gesellschaftsrechtlicher Ebene standhält. Wir fordern DFB und DFL auf, die systematische und konsistente Anwendung der 50+1-Regel jederzeit zu gewährleisten. Die Umsetzung der 50+1-Regel muss zudem lückenlos nach außen hin deutlich erkennbar sein.

Fanszenen Deutschland, 16.07.2024

Fanhilfe Nordtribüne kritisiert Polizeidrohnen bei Fußballspielen und kündigt Beschwerde beim Datenschutzbeauftragten an

Die Polizei Hamburg plant am Sonntag beim Heimspiel des Hamburger SV gegen den 1. FC Nürnberg eine Drohne zur Überwachung des Stadionumfelds einzusetzen. Es soll das erste Mal sein, dass eine Polizeidrohne bei einem Fußballspiel in Hamburg eingesetzt wird. Aus Sicht der Fanhilfe Nordtribüne stellt der Einsatz von Polizeidrohnen bei Fußballspielen einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar.

Der Grund: Mit dem Einsatz einer Drohne durch die Polizei werden Fußballfans unter Generalverdacht gestellt. Denn eine Drohne erstellt hochauflösende Kamerabilder aus der Luft, sodass auf diesen Aufnahmen in der Regel unzählige Menschen zu erkennen sind. Das verbotene anlasslose Filmen durch die Polizei wird bei Drohneneinsätzen zum System. Hinzu kommt, dass für die betroffenen Fußballfans nicht erkennbar ist, ob und was gefilmt wird.

Der Hamburger Polizei scheint es darum zu gehen, ein neues Einsatzmittel einzusetzen und vor der anstehenden Europameisterschaft schon mal Probe fliegen zu lassen. Das Ganze geschieht auf Kosten der Grundrechte von Fans des Hamburger SV und des 1. FC Nürnberg sowie anderen Besucher:innen des Hamburger Volksparks am Sonntag.

Der Fanhilfe Nordtribüne stellen sich darüber hinaus datenschutzrechtliche Fragen, beispielsweise hinsichtlich der Ankündigung und Kennzeichnung des Einsatzes oder der Speicherung von Bildmaterial. Aus diesem Grund wird die Fanhilfe Nordtribüne die Situation in der Luft und am Boden rund um das letzte Heimspiel genau beobachten, dokumentieren und im Nachgang eine Beschwerde beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit einreichen.

Fanhilfe Nordtribüne
 im Mai 2024

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