UMGANG MIT DER POLIZEI
Bei einem Fußballspiel kann ein Fan zu verschiedenen Anlässen in Kontakt mit der Polizei geraten. Sei es im Zuge der von der Polizei durchgesetzten Fantrennung oder individuell als konkretes Ziel polizeilicher Maßnahmen. Besonders oft betrifft dies den Fan, der auch zu Auswärtsspielen fährt oder in größeren Gruppen unterwegs ist.
Nicht selten führt dieser Kontakt zu Unverständnis und Frust. Auch mit weitreichenderen Folgen, wie Ermittlungsverfahren und Stadionverboten, haben viele Fans schon Bekanntschaft machen müssen. Auch als Fußballfan hast du Rechte. Um diese einzufordern, musst du sie kennen. Nachfolgend kannst du dir einen kleinen Überblick über polizeiliche Maßnahmen und dir Verhaltenstipps verschaffen .
Fanhilfe Nordtribüne
Die Fanhilfe hat sich aus einer Arbeitsgemeinschaft der HSV-Fanszene gegründet und ist ein Teil des Nordtribüne e.V.
Wir möchten über Rechte und Pflichten von Fußballfans aufklären, andere Fans bei Problemen mit Polizei, Justiz und Verbänden unterstützen und ein Ansprechpartner sein. Wir freuen uns auch über eure Unterstützung, in Form von Spenden oder indem ihr Fördermitglied im Nordtribüne e.V. werdet.
Grundsätzliches
Im Folgenden wollen wir verschiedene Situationen – sowohl am Spieltag als auch darüber hinaus – etwas genauer beleuchten und dir Tipps zur Bewältigung dieser geben.
Auch wenn Kontakt mit der Polizei, z.B. bei einer Personalienfeststellung, meist Stress bedeutet und es frustrierend ist in diesem Moment nicht gegen diese Maßnahmen vorgehen zu können, empfiehlt es sich trotz dem die Ruhe zu bewahren. Sich provozieren oder zu Beleidigungen hinreißen zu lassen, verschlimmert die Lage nur.
Bedenke, dass die Ermittlung von Straftaten der Beruf eines Polizisten ist. Du bist nicht unbedingt in der Lage diese auszutricksen. Alles, was du in Gegenwart der Polizisten tust oder sagst, kann Gegenstand eines Verfahrens werden. Weder in Gewahrsam noch bei einer Vorladung gibt es einen Grund gegenüber der Polizei irgendwelche Angaben zur Sachen zu machen! Generell heißt es Ruhe bewahren, Gedächtnisprotokoll erstellen und die Fanhilfe oder Fanprojekt kontaktieren.
Außerdem sei Dir bewusst, dass die sozialen Medien eine immer größere Rolle in unserem Alltag einnehmen. Dies hat u.a. auch die Polizei gemerkt und benutzt für ihre Recherchen diese Medien, um nützliche Informationen zu gewinnen. Daher frage dich selbst, ob dies oder jenes unbedingt veröffentlicht werden muss, um dich selbst, aber auch deine Bekannten zu schützen.
Wenn du noch Fragen hast oder Unterstützung benötigst, kontaktiere die Fanhilfe. Rede nicht mit der Polizei, rede mit uns!
Personalienfeststellung
Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber es empfiehlt sich immer einen Personalausweis dabei zu haben. Bei einer Personalienfeststellung bist du nur verpflichtet Angaben zur Person zu machen, d.h., was im Ausweis steht (Name, Geburtsdatum- und Ort, Meldeadresse, Staatsangehörigkeit). Mehr nicht! Angaben zum Familienstand und Berufsangabe sind folglich nicht notwendig. Du bist nicht zu weiteren Angaben verpflichtet, auch wenn Polizisten gerne einen anderen Eindruck erwecken. Keine Angaben zu Arbeitgeber, Familie oder Freunden und auch keine Telefon- oder Handynummer! Genauso wenig ist dies der Zeitpunkt, sich zu etwaigen Vorfällen zu äußern. Lass dich nicht zu Beleidigungen oder Duzen hinreißen. Bleibe am besten ruhig und sachlich, aber trotzdem bestimmt und dir deiner Rechte und Pflichten bewusst. Frage nach dem Namen oder der Dienstnummer des Beamten, der eure Personalien feststellt und euch ggf. durchsucht, und der rechtlichen Grundlage für die Maßnahme.
Durchsuchung
Bei begründetem Verdacht darf die Polizei dich, deine Taschen, Rucksäcke o.ä. und dein Fahrzeug durchsuchen. Sollte dabei eine Sache sichergestellt werden, lasse dir dies bestätigen und unterschreibe selber nichts.
Platzverweis
Mit dem Platzverweis kann die Polizei bestimmte Personen (z.B. Fußballfans) von bestimmten Plätzen fern halten. Bei Fußballspielen wird ein Platzverweis oft gegen eine größere Gruppe ausgesprochen und nicht schriftlich belegt. In diesem Fall empfiehlt es sich, den entsprechenden Ort zu verlassen, denn vor Ort gibt es keine Möglichkeit diesen anzufechten, außerdem kann ein Nichtbefolgen zu drastischen Maßnahmen, sei es Ingewahrsamnahme oder die Durchsetzung mittels körperlicher Gewalt, führen. Da keine Daten erhoben werden, kann auch nichts gespeichert werden und die Sache ist mit Ablauf des Platzverweises erledigt. Anders verhält es sich mit persönlich aus gesprochenen Platzverweisen, die schriftlich belegt sind. Diese können im schlimmsten Fall zur Speicherung in Polizeidateien führen, sodass sich u.U. ein Vorgehen gegen den Platzverweis lohnt. Wer gegen einen Platzverweis verstößt, kann in Gewahrsam genommen werden.
Ingewahrsamnahme
Im Rahmen eines Fußballspiels kommt es öfters zur Ingewahrsamnahme einzelner oder größerer Gruppen zum Zwecke der Gefahrenabwehr. Dieser Unterbindungsgewahrsam ist zulässig, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass du Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begehen könntest. Der Gewahrsam kann bis zum Ende der Gefahr (z.b. des Fußballspiels) dauern. Hinsichtlich des Gewahrsams ist unverzüglich eine richterliche Entscheidung herbeizuführen.
In der Praxis bleibt dir meist nichts anderes übrig als abzuwarten, dich entsprechend der Identitätsfestfeststellung ruhig zu verhalten und Fanhilfe, Fanprojekt oder Fanbetreuung zu verständigen. Mache auch hier keine Angaben zu Sache! Das gilt auch für die Zeit eines möglichen Transportes, den Gang zur Toilette oder ähnliches.
Du hast in Gewahrsam das Recht zur Toilette zu gehen und einen Anwalt zu kontaktieren. Bei der Kontaktaufnahme müssen die Beamten dir im Zweifel helfen, du selber hast hingegen keine Mitwirkungspflichten. Es gilt das gleiche wie bei der Personalienfeststellung: Keine freiwilligen Daten wie Telefon- und Handynummern preisgeben und keine Angaben zur Sachen.
Beschlagnahme von Gegenständen
Eine Sicherstellung eines Gegenstandes gegen den Willen des Eigentümers kommt einerseits zur Gefahrenabwehr andererseits aus Gründen der Strafverfolgung in Betracht. Im Zweiten Fall ist zwingend die Anordnung eines Richters, bei Gefahr im Verzug des Staatsanwalts, erforderlich.
Bei der Beschlagnahme von Mobiltelefonen ist weiterhin zu beachten, dass hierdurch in das grundrechtlich geschützte Fernmeldegeheimnis und/oder in schwerwiegender Weise in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingegriffen wird. Dies kann nur bei Straftaten von erheblicher Schwere gerechtfertigt sein.
Zu bedenken ist, dass die meisten Menschen mittlerweile eine Vielzahl sensibler Daten (Fotos, Videos, Chat- verläufe, etc.) auf ihren Handys gespeichert haben. Das Handy eines Fußballfans kann allerdings schnell bei den Behörden landen. Zu eurem Schutz solltet ihr daher regelmäßig den Inhalt eures Handys dahingehend überprüfen, welche Dinge die Polizei lieber nicht sehen sollte und diese entweder anderweitig speichern, löschen oder verschlüsseln. Weiterhin solltet ihr, sobald ihr etwa in einem Kessel oder auf der Polizeiwache seid, euer Handy ausschalten.
Eine Mitwirkungspflicht zur Herausgabe von PINs oder Passwörtern besteht hier selbstverständlich nicht. Auch von Zeugen können Gegenstände beschlagnahmt werden. Insbesondere Fanfotografen mussten dies in der Vergangenheit immer wieder feststellen. Passt also auf, wen und was ihr ablichtet, es kann in falsche Hände geraten!
Filmen von Polizeieinsätzen
Grundsätzlich dürfen Polizeieinsätze gefilmt werden. Insbesondere ein Filmen zur Beweissicherung hinsichtlich etwaiger Gerichtsverfahren hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich gebilligt. Das Veröffentlichen („Verbreiten“) des Gefilmten ist deutlich komplizierter und stark einzelfallabhängig und kann u.U. sogar strafbar sein. Die Polizei darf euch aber nicht unterstellen, dass ihr eine strafbare Veröffentlichung des Materials plant und auf Grund dessen das Material löschen oder euer Handy oder eure Kamera beschlagnahmen.
In der Praxis werden Filmende allerdings immer wieder eingeschüchtert, Opfer von Polizeigewalt und deren Kameras zerstört. Es ist daher ratsam unauffällig zu Filmen, sich selbst Filmen zu lassen oder das Material zügig vom eigenem Handy runterzubekommen, etwa in die Cloud oder in das eigene Emailpostfach. Lasst euch davon nicht entmutigen, ist das Filmen doch meist die einzige Chance polizeiliches Fehlverhalten ahnden zu lassen und Fans zu entlasten. Achtet beim Filmen jedoch darauf, nicht andere Fans mit den Aufnahmen in Schwierigkeiten zu bringen.
Kommunikation – soziale Medien
Vorsicht ist geboten bei der Kommunikation über soziale Netzwerke. In diesen bleibt fast nichts nur einem „privaten“ Personenkreis zugänglich. Fotos und Videos können sich rasant verbreiten und werden dann auch der Polizei zugänglich und von dieser bei Ermittlungen und Verfahren genutzt. Weiterhin lassen sich über soziale Netzwerke relativ einfach Strukturen nachvollziehen. Auch die Presse durchsucht für ihre Recherche soziale Netze ebenso wie Arbeitgeber.
Vollständig verzichten auf die Nutzung sozialer Netzwerke werden nur die Wenigsten, bei der Nutzung sollte dann allerdings darauf geachtet werden nur Inhalte zu veröffentlichen, die weder euch noch andere potenzielle Schwierigkeiten mit der Polizei, Presse oder dem Arbeitgeber bringen können. Einmal veröffentlicht sind die Inhalte durch euch nicht mehr zu kontrollieren!
Verletzung durch Polizeieinsätze
Wenn du durch Polizisten verletzt wurdest, solltest du dafür sorgen, dass diese Verletzungen attestiert und aktenkundig werden. Auch die Polizei kann zu Schadensersatz verpflichtet oder einzelne Polizisten wegen Körperverletzung verurteilt werden.
Hierfür ist es wichtig, dass durch einen Arzt erlittene Verletzungen zeitnah und möglichst detailliert bescheinigt werden. Lasse, wenn möglich, auch Bilder machen. Solltest du in Gewahrsam sein, hast du das Recht einem Arzt vorgeführt zu werden. Beachte, dass das Gespräch mit dem Arzt und die Untersuchung von möglichen Verletzungen ohne die Anwesenheit von Polizeibeamten erfolgt und weise Arzt und Krankenpfleger ausdrücklich darauf hin, dass du sie nicht von der ärztlichen Schweigepflicht entbindest und sie der Polizei keine Auskünfte über dich und deine
Verletzungen geben dürfen.
Vorladung
Bei einer Vorladung zur Vernehmung muss unterschieden werden, ob es sich um eine Vorladung der Polizei oder der Staatsanwaltschaft handelt.
Erhältst du eine Vorladung zur Polizei musst du dieser nicht nachkommen, unabhängig davon ob du als Beschuldigter oder als Zeuge geladen wirst. Du musst nicht auf der Polizeidienststelle erscheinen. Von diesem Recht solltest du unbedingt Gebrauch machen, außer dein Anwalt empfiehlt dir im Einzelfall etwas anderes! Es entstehen dir keine Nachteile durch dieses Verweigern und einmal gemachte Aussagen sind schwer aus der Welt zu bekommen. Uneingeschränkt gilt: Finger weg von Lügengeschichten! Mache lieber gar keine Aussage als die Unwahrheit zu sagen. Es empfiehlt sich, den Termin abzusagen und anzukündigen keine Angaben zur Sache zu machen.
Solltest du eine Vorladung als Beschuldigter erhalten ist dies meist der erste Zeitpunkt zu dem du erfährst, dass ein Ermittlungsverfahren gegen dich eingeleitet wurde. Es ist auch der Zeitpunkt sich anwaltlich beraten zu lassen und so Akteneinsicht zu beantragen. Nur so erfährst du, was wirklich gegen dich vorliegt und wie der Ermittlungsstand ist.
Erhältst du hingegen eine Vorladung durch die Staatsanwaltschaft oder von Gericht, so musst du dieser Folge leisten. Kannst du als Zeuge nicht von deinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, bist du auch zu einer Aussage verpflichtet. Als Beschuldigter musst du auch hier keine Angabe zur Sache machen!
Gefährderansprache
Die Gefährderansprache ist meist eine persönliche Ansprache durch die Polizei. Es gilt als das mildeste Mittel der Gefahrenprävention und soll dir verdeutlichen, dass auch du unter Beobachtung stehst. Im Regelfall empfiehlt die Polizei dir z.B. dich nicht an Ausschreitungen zu beteiligen oder bestimmt Anlässe, z.B. das Fußballspiel zu meiden. Daran halten musst du dich nicht, die Gefährderansprache ist im Prinzip nur eine Warnung.
Weiterhin musst du diese Maßnahme nicht über dich ergehen lassen (weise die Polizisten freundlich ab), nichts unterschreiben und die Polizisten schon gar nicht in deine Wohnung lassen!
Aufenthaltsverbote
Aufenthaltsverbote, auch Stadtverbote genannt, verbieten einer bestimmten Person einen bestimmten Bereich zu einer bestimmten Zeit zu betreten, so z.B. das Stadion und Stadionumfeld an einem Spieltag. Oft werden diese mehreren Fans vor besonderen Spielen erteilt. Wer gegen ein Aufenthaltsverbot verstößt, kann in Gewahrsam genommen werden. Aufenthaltsverbote müssen schriftlich begründet werden und können angefochten werden. Deswegen empfiehlt es sich bei Zustellung eines Aufenthaltsverbotes dringend mit anderen Betroffenen und der Fanhilfe Kontakt aufzunehmen.
ED-Behandlung
Bei einer Erkennungsdienstlichen Behandlung geht es um die Gewinnung von hochpersönlichen Daten wie Fotos und Fingerabdrücke, die nur schwer wieder aus polizeilichen Datenbanken zu löschen sind. Werdet ihr dazu aufgefordert, fragt nach ob es freiwillig ist. Liegt eine freiwillige Behandlung vor, stets ablehnen. Ist sie dagegen nicht freiwillig, fragt nach dem Zweck der Maßnahme, ob sie vorbeugend oder strafverfolgend ist. Handelt es sich um eine vorbeugende Maßnahme, auch diese ablehnen und nach einem förmlichen Bescheid fragen. Vor der Maßnahme muss euch „rechtliches Gehör“ gewährt werden. Lasst euch im Falle einer Ladung zur ED-Behandlung anwaltlich beraten. Nicht immer müsst ihr dieser Ladung wirklich Folge leisten!
Hausdurchsuchung
Eine Hausdurchsuchung stellt einen besonders schweren Eingriff in die Grundrechte des Betroffenen dar. Hierfür braucht die Polizei einen Durchsuchungsbeschluss, es sei denn es handelt sich um „Gefahr im Verzug“. Die Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung bei Gefahr im Verzug kann nachträglich von einem Richter untersucht werden und u.U. für rechtswidrig und die erlangten Beweismittel für ungültig erklärt werden.
Ziel einer Hausdurchsuchung ist in den meisten Fällen das Auffinden von Beweismitteln. Es dürfen dabei nur die Räume des Beschuldigten und gemeinsam genutzte (z.B. Küche oder Wohnzimmer), nicht aber die von Dritten (WG-Mitbewohner, Familienmitglieder) durchsucht werden.
Du musst diese Durchsuchung erdulden, leiste keinen Widerstand und bemühe dich ruhig zu bleiben. Vor allem ist auch dies nicht der Zeitpunkt Angaben zur Sache zu machen, lasse dich nicht in Gespräche zu einem Tatvorwurf verwickeln. Du darfst bei der gesamten Durchsuchung dabei bleiben und einen Zeugen dazu rufen. Bestehe darauf, dass jeder Raum einzeln durchsucht wird. Wenn die zu findenden Beweismittel genau angegeben sind, kannst du diese selbst herausgeben, um die Durchsuchung zu verkürzen.
Lasse dir eine Kopie des Durchsuchungsbeschlusses und des Durchsuchungsprotokolles aushändigen, unterschreibe selber nichts! Nach der Durchsuchung solltest du ein Gedächtnisprotokoll anfertigen, spätestens dann einen Anwalt kontaktieren, die Fanhilfe und u.U. andere Fans, die durch mitgenommene Gegenstände (z.B. Unterlagen, Fotos) mit dir in Verbindung gebracht werden könnten, informieren. Bedenke dabei, dass du auch nach der Durchsuchung Ziel von Überwachunsgmaßnahmen (z.B. Abhören des Telefons) sein kannst.
Strafbefehl
Ein Strafbefehl ist im Prinzip eine Bestrafung, ohne dass es überhaupt zu einer Verhandlung vor Gericht gekommen ist. Es ist dann möglich, die Strafe zu akzeptieren und z.B. die entsprechende Summe zu zahlen oder gegen diesen Strafbefehl Einspruch einzulegen. Dann kommt es zur Hauptverhandlung. Es ist darüber hinaus möglich gegen die Höhe eines Strafbefehls Einspruch einzulegen, da die Bemessungsgrundlagen für den Strafsatz oft nicht der Realität entsprechen. Bevor ihr gegen einen Strafbefehl Einspruch einlegt, lasst euch von einem Anwalt beraten.
Stadionverbot
Das Stadionverbot ist kein Mittel der Polizei. Es wird von den Vereinen oder dem DFB ausgesprochen. Oft geschieht dies aber auf Verlangen der Polizei, weil ein Ermittlungsverfahren gegen den Betroffenen eingeleitet wurde. Bundesweite Stadionverbote gelten für alle Spiele der ersten vier Ligen, des DFB-Pokals und Länderspiele.
Solltest du von einem Stadionverbot betroffen oder von einer Stadionverbotskommission zur Anhörung geladen sein, nimm Kontakt mit der Fanhilfe oder dem Fanprojekt auf. Diese beiden Einrichtungen sind vom Verein unabhängig.
Gewalttäter Sport
In der Datei „Gewalttäter Sport“ sind tausende Fußballfans gespeichert. Für eine Speicherung muss ein Fan nicht verurteilt worden sein. Ein eingeleitetes Ermittlungsverfahren, eine Ingewahrsamnahme oder eine bloße Personalienfeststellung reichen im Zweifel aus. Die Speicherfrist beträgt fünf Jahre und über eine Speiche- rung wird der Betroffene in der Regel nicht informiert. Einmal in der Datei „Gewalttäter Sport“ drohen z.B. Probleme oder Nachfragen bei der Ausreise, ob zu einem Fußballspiel oder in einen Urlaub.
Darüber hinaus gibt es in den verschiedenen Bundesländern verschiedene andere Polizeidateien und auch nach folgenlosen Personalienfeststellungen werden deine Daten nicht unbedingt gelöscht. Die Fanhilfe versorgt dich in diesen Fällen mit weiteren Informationen und hilft dir, dich gegen das willkürliche Sammeln von Daten zu wehren.